Előszó
Eine bisher einmalige Erweiterung
Die Erweiterung der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Herausforderungen der EU an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Sie ist eine einzigartige historische Gelegenheit, die Integration des Kontinents mit friedlichen Mitteln voranzutreiben und einen Raum der Stabilität und des Wohlstands auf neue Mitglieder auszudehnen. Im Dezember 1997 leitete der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Luxemburg den Prozeß ein, der die Erweiterung möglich machen wird. Er erstreckt sich auf die 13 Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Auf dem Europäischen Rat in Luxemburg wurde insbesondere beschlossen, daß der Erweiterungsprozeß aus folgenden Elementen bestehen sollte:
I der Europa-Konferenz, einem multilateralen Rahmen, der die zehn mitteleuropäischen Länder, Zypern und die Türkei vereint, und deren erste Sitzung am 12. März 1998 stattfand;
| dem Beitrittsprozeß, der die zehn mitteleuropäischen Länder und Zypern umfaßt und der am 30 März 1998 eingeleitet wurde;
I den Beitrittsverhandlungen, die am 31. März 1998 auf Empfehlung der Europäischen Kommission mit den sechs Ländern Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern eröffnet wurden.
Malta, das seinen Antrag auf Mitgliedschaft 1996 eingefroren hatte, griff ihn im Oktober 1998 wieder auf. Im Dezember 1999 bestätigte der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Helsinki die umfassende Natur des Beitrittsprozesses und beschloß auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Kommission, offizielle Beitrittsverhandlungen mit sechs weiteren Bewerberländern einzuleiten: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakischen
Republik. Die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern wurden am 15. Februar 2000 offiziell eröffnet. Der Europäische Rat von Helsinki bestätigte außerdem, daß die Türkei ein Beitrittskandidat ist, der der Union auf der Grundlage derselben Kriterien wie den für die übrigen Bewerberländer geltenden beitreten kann.
Die EU kann bereits auf eine Reihe erfolgreicher Erweiterungen zurückblicken. Die Pariser Verträge (1951) zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Römischen Verträge (1957) zur Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden von den sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Die EU erfuhr daraufhin vier aufeinander folgende Erweiterungen:
1973 Dänemark, Großbritannien und Irland
1981 Griechenland
1986 Portugal und Spanien
1995 Österreich, Finnland und Schweden.
Die Erweiterung, vor der die EU heute steht, stellt jedoch eine einzigartige Herausforderung dar, die in bezug auf ihren Umfang und ihre Vielfalt bisher einmalig ist, was die Anzahl der Bewerberländer, das Gebiet (ein Anstieg um 34%), die Bevölkerung (ein Anstieg um 105 Millionen), sowie den Reichtum der unterschiedlichen Geschichten und Kulturen betrifft.
Die Drittländer werden erhebliche Vorteile aus einer erweiterten Union ziehen. Nicht nur in den gegenwärtigen Mitgliedstaaten, sondern im gesamten Binnenmarkt nder erweiterten Union werden einheitliche Handelsbestimmungen, Zölle und Verwaltungsverfahren gelten. Dies wird die Beziehungen zu Akteuren aus Drittländern innerhalb Europas vereinfachen und zu einer Verbesserung der Investitions- und Handelsbedingungen beitragen.
1EUR-27 (die derzeitigen fünfzehn Mitgliedstaaten und die zwölf Bewerfoerländer, mit denen Beitrittsverhandlungen eröffnet wurden. d.h. die zehn mitteleuropäischen Staaten, Zypern und Malta) im Vergleich zu EUR-15. Darüber hinaus besitzt die Türkei, die ebenfalls ein Bewerberland für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, eine Fläche von 775.000 knv und eine Einwohnerzahl von 63 Millionen
Vissza